Urteil

#Panorama  „Reichsbürger“ muss lebenslang nach Polizistenmord in Haft

Darum sind die Reichsbürger gefährlich

Darum sind die Reichsbürger gefährlich

Die so genannte Reichsbürger-Bewegung umfasst mehrere Strömungen: von Verschwörungstheoretikern bis zu gewaltbereiten Rechtsextremen. Ihnen allen gemein ist jedoch die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als souveränem Staat.

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  • Ein sogenannter „Reichsbürger“ musste sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten
  • Der Mann soll bei einem Polizeieinsatz einen Beamten durch einen Schuss getötet und zwei weitere verletzt haben
  • Nun wurde der 50-Jährige vom Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt

Nürnberg.  Im Fall um einen sogenannten „Reichsbürger“ ist in Nürnberg ein Urteil gefallen: Wolfgang P. erhält wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.

Der 50-jährige Wolfgang P. war vor dem Landgericht in Nürnberg-Fürth unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Wolfgang P. soll bei einem Routineeinsatz der Polizei am 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen haben. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. P. habe bewusst auf einen der Polizisten geschossen. Der so genannte „Reichsbürger“ soll von einem Polizeieinsatz gewusst haben. So habe der Angeklagte einem Zeugen gesagt, er rechne mit der Polizei – „und dann nehm’ ich ein paar von denen mit.“ Bei einem befreundeten Polizisten habe sich P. auch erkundigt, ob polizeiliche Maßnahmen gegen ihn geplant seien Die Beamten wollten bei P. Waffen beschlagnahmen.

Anklage: Polizist war Schüssen schutzlos ausgeliefert

Der tödlich getroffene Beamte habe versucht, in dem Anwesen die verschlossene Tür zur Wohnung von P. zu öffnen, als plötzlich Schüsse gefallen seien, erklärte der Staatsanwalt. „Der Polizist hatte kein Schutzschild tragen können und keine Waffe in der Hand halten können. So war er den Schüssen von P. schutzlos ausgeliefert“, sagte Nebenklägerin Monika Goller.

Aus Sicht der Verteidigung wusste P. nicht, dass am Tattag die Polizei vor seiner Tür stehen würde. Er sei von einem Überfall ausgegangen. Die Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert, was eine deutlich mildere Strafe bedeutet hätte.

„Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik als souveränen Staat ab und daher auch Beamte wie die der Polizei. Immer wieder fallen „Reichsbürger“ mit Widerstand gegen behördliche Anordnungen auf. Im vergangenen Jahr kam es dabei auch mehrfach zu Gewalt. (ac/dpa)

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