Finanzminister

Politik  Vereine dürfen weiterhin kostenlos Flüchtlinge aufnehmen

Flüchtlinge trainieren in Hamburg auf einem Fußballplatz im Stadtteil Langenhorn. Zum ersten freien Fußballtraining für Flüchtlinge kamen etwa 100 junge Männer.
Flüchtlinge trainieren in Hamburg auf einem Fußballplatz im Stadtteil Langenhorn. Zum ersten freien Fußballtraining für Flüchtlinge kamen etwa 100 junge Männer.
Foto: Axel Heimken / dpa
Die kostenlose Aufnahme von Flüchtlingen in Vereinen war für Finanzämter ein Problem. Nun haben die Vereine Rückhalt aus der Politik.

Berlin.  Sportvereine, die Flüchtlinge aufgenommen haben, müssen nicht mehr um ihre Existenz fürchten. Die Finanzämter der Länder haben den Vereinen nun zugesagt, dass Flüchtlinge weiterhin kostenlos an Trainingseinheiten teilnehmen dürfen.

Einige Finanzämter hatten in den vergangenen Wochen angemerkt, dass Vereine ihren gemeinnützigen Status verlieren könnten, wenn Nicht-Mitglieder am Vereinleben teilnehmen. Das würde gegen das Vereinsrecht verstoßen, weil Mitglieder in der Regel nur Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie einen Beitrag geleistet haben, so die Begründung.

Erste Mahnschreiben gingen schon raus

Einige Finanzämter im Bundesgebiet hatten bereits Mahnschreiben an Vereine verschickt. An die Gemeinnützigkeit sind etwa Steuervergünstigungen geknüpft, ohne die viele Vereine nicht überleben könnten.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, auf Initiative seines Landes sei klargestellt worden, dass Sportvereine, die Flüchtlingen kostenloses Training ermöglichten, nicht um ihre Gemeinnützigkeit fürchten müssten. Der Bund habe eine schnelle Prüfung zugesagt, wie die Öffnung der Sportvereine unbürokratisch gesichert werden könne. Bis zum 1. Dezember will sich das Bundesfinanzministerium dazu Vorschläge aus den Bundesländern anhören und dann eine Entscheidung treffen.

Der Berliner Finanzsenator sagte, jeder Verein habe jetzt Klarheit. „Der Einsatz für Flüchtlinge ist gut und richtig und kann keine negativen Konsequenzen für die steuerliche Gemeinnützigkeit haben“, so Matthias Kollatz-Ahnen.

Vereine könnten Satzungen anpassen

Eine Zwischenlösung wäre für die Vereine, ihre eigenen Satzungen anzupassen und Regelungen einzuführen, die die kostenlose Aufnahme von Flüchtlingen erlauben. Für solche Änderungen wäre allerdings eine Mitgliederversammlung nötig, die die Beschlüsse auch verabschiedet. „Das Vereinsrecht ist reglementierter, als man meint“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums unserer Redaktion. (dpa/ac)

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